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battle-forms-bau-vob-beweislast-zugang

This Claude Code skill analyzes standard terms and conditions collisions in German commercial transactions by systematically checking AGB control against BGB sections 305 to 310, determining legal consequences and risks while sourcing live legal norms. Use it when advising on disputes involving conflicting contract terms, negotiating AGB revisions, or preparing court-ready legal arguments grounded in current German civil code provisions and case law.

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git clone --depth 1 https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht /tmp/battle-forms-bau-vob-beweislast-zugang && cp -r /tmp/battle-forms-bau-vob-beweislast-zugang/agb-recht-pruefer/skills/battle-forms-bau-vob-beweislast-zugang ~/.claude/skills/battle-forms-bau-vob-beweislast-zugang
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SKILL.md

# Battle of Forms AGB Kollision

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: Battle of Forms AGB Kollision

- **Klauselproblem (Battle of Forms AGB Kollision):** prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung.
- **AGB-Weiche:** Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
- **Beleglogik:** Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
- **Arbeitsprodukt:** Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.

## Prüfpfad

1. **Normenstand sichern:** Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
2. **Anwendungsbereich:** AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
5. **Spezialfokus Battle of Forms (B2B - § 310 Abs. 1 BGB, §§ 154, 155 BGB):**
 - **Grundregel (deutsches Recht):** Bei Kollision verdrängen sich die AGB der Vertragspartner gegenseitig in den kollidierenden Punkten ("Restgültigkeitslehre" / "Knock-out-Rule" - BGH, ständige Rechtsprechung). An ihre Stelle tritt das dispositive Gesetzesrecht.
 - **Abweichende Theorie ("Last-Shot"):** In einigen ausländischen Rechtsordnungen gilt: Die zuletzt versandten AGB sind maßgeblich. In Deutschland gilt diese Regel grundsätzlich nicht; Ausnahme nur, wenn die zuletzt versandten AGB ausdrücklich akzeptiert wurden.
 - **CISG (UN-Kaufrecht):** Bei internationalen Warenkäufen gilt - nach h.M. - ebenfalls die Knock-out-Rule (Art. 19 CISG); in der älteren Rechtsprechung teilweise Mirror-Image-Rule.
 - **Abwehrklauseln ("AGB des Vertragspartners gelten nicht"):** Treffen abwehrende und entgegenstehende AGB aufeinander, verdrängen sich beide. Eine Abwehrklausel hindert nicht die Verdrängung eigener Klauseln durch entgegenstehende AGB des Kunden.
 - **Konkrete Strategie:**
 - **Individuelle Verhandlung dokumentieren** zu allen wesentlichen Punkten (Haftung, Mängelrechte, Zahlung, Eigentumsvorbehalt). § 305b BGB: Individualabrede > AGB.
 - **Auftragsbestätigung** mit ausdrücklicher Bezugnahme auf eigene AGB; Auftraggeber darf nicht widersprechen.
 - **Bei Schweigen:** Kein Last-Shot, aber Annahme ggf. nach kaufmännischem Bestätigungsschreiben (B2B).
 - **Praxis-Tipp:** Kritische Klauseln (Haftung, Gerichtsstand, Rechtswahl) im Verhandlungsprotokoll individualvertraglich vereinbaren - überspielt jede AGB-Kollision.
6. **Rechtsfolge:** Knock-out: dispositives Recht gilt für die kollidierenden Bereiche; übrige AGB-Bestandteile bleiben jeweils wirksam, soweit sie sich nicht widersprechen.
7. **Verbesserung:** mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.

### Praktische Faustregel

> Wenn beide Seiten die "letzte Bestellbestätigung" für ihre AGB beanspruchen: Im deutschen Recht gilt für die strittigen Punkte das Gesetz. Wer Klarheit will, muss ausdrücklich verhandeln und das schriftlich festhalten (§ 305b BGB).

## Aktuelle BGH-Linie zur AGB-Kollision

### Grundregel
- Bei Kollision sich widersprechender AGB beider Parteien: Vertrag kommt nur insoweit zustande, als die AGB uebereinstimmen ("Restgueltigkeitstheorie").
- Bei abweichenden Klauseln gilt das dispositive Recht (BGB / HGB).
- BGH, Urteil vom 26.09.1973 - VIII ZR 106/72, BGHZ 61, 282: Widerspruchsloses Schweigen auf eine modifizierte Auftragsbestätigung bedeutet grundsätzlich noch keine Annahme; Vertragsdurchführung, Abwehrklauseln und erkennbare Abschlussabsicht konkret würdigen.

### Aktuelle BGH-Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 09.01.2002 - VIII ZR 304/00, als CISG-Anker zur Restgültigkeit kollidierender AGB; für einen VOB/B-Vertrag zusätzlich prüfen, ob und in welchem Umfang die VOB/B überhaupt wirksam und unverändert einbezogen wurde.
- BGH-Linie zur Auftragsbestaetigung mit abweichenden AGB.
- Internationales: bei UN-Kaufrecht (CISG) Art. 19 CISG Mirror-Image-Rule mit Modifikationen.

### Abwehrklauseln
- Abwehrklauseln ("Es gelten ausschließlich unsere AGB") sind im B2B grundsätzlich wirksam, aber bei Kollision wirkt die Restgueltigkeitstheorie weiter.

### Praxiskonsequenzen
- Auftragsbestaetigung mit eigenen AGB sollte ausdruecklich auf bisherige Kommunikation Bezug nehmen, um Rechtsklarheit über Vertragsinhalt zu schaffen.
- Spaetere Erfuellungshandlungen werden im Zweifel als konkludentes Einverstaendnis gewertet, aber nur für Kernpunkte.

### Prüfraster
1. Welche AGB-Set lagen wann vor?
2. Abwehrklauseln vorhanden?
3. Welc
abmahnung-reagierenSkill

Für Abmahnung Reagieren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

abnahme-testingSkill

Für Abnahme Testing: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

adversarial-test-agbSkill

Für Adversarial Test AGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

aenderungsvorbehalt-308Skill

Für Änderungsvorbehalt 308: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

agb-abtretungSkill

Für Abtretung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: AGB-Recht-Prüfer. Route: agb-abtretung.

agb-anwaltsvertrag-allg-mandatsbedingungenSkill

Für AGB Anwaltsvertrag und Allg Mandatsbedingungen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: AGB-Recht-Prüfer. Route: agb-anwaltsvertrag-allg-mandatsbedingungen.

agb-anwaltsvertrag-und-allg-mandatsbedingungenSkill

Für AGB Anwaltsvertrag und Allg Mandatsbedingungen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: AGB-Recht-Prüfer. Route: agb-anwaltsvertrag-und-allg-mandatsbedingungen.

agb-arbeitnehmerueberlassung-auegSkill

Für AGB Arbeitnehmerüberlassung AÜG: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.